Wissenswertes über Gutscheine
Gutscheine von Kaufhäusern, Versandhäusern oder ähnlichen kaufmännischen Institutionen sind meist für einen bestimmten Zeitraum, der nicht zu kurz angelegt sein darf, befristet und oft nur für bestimmte Waren-gruppen festgelegt.
Enthält der Gutschein keine Einlösungsfrist, gilt wenn man es genau nimmt, eine gesetzliche Frist von 3 Jahren bis der daruas resultierende Anspruch verjährt ist.
Nicht unter die 3 Jahres-Frist fallen Gutscheine für einen Konzertbesuch, für eine Theatervorstellung, oder für Veranstaltungen ähnlicher Art, die terminlich gebunden sind.